Urheberrecht

 

- Der künstlerischen Fotografin Yela Benne steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.

 

- Die von Yela Benne hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.

 

- Überträgt Yela Benne Nutzungsrechte an ihren Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.

 

- Die Nutzungsrechte erhält der Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an Yela Benne. Der Besteller eines Bildes i.S. vom§ 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind.

  § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.

 

- Bei der Verwertung der Lichtbilder muss Yela Benne, sofern nichts anderes vereinbart wurde, als Urheber des Lichtbildes genannt werden.    

  Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt Yela Benne zum Schadenersatz.

 

- Die Negative und digitalen Bilddaten verbleiben bei Yela Benne. Eine Herausgabe der Negative oder digitalen Bilddaten an den Auftraggeber   erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung und gesonderter Vergütung.